Umsatzsteuer und katholische Gemeinden

Ein Blick auf die Auswirkungen im Gemeindealltag

Schon seit einigen Jahren ist angekündigt, dass zukünftig auch kirchliche Einrichtungen umsatzsteuerpflichtig werden. Einen sachlichen Überblick zu diesem Thema und über die Veränderungen im Gemeindealltag gibt Simone Metz, Verwaltungsbeauftragte im Dekanat Wolfsburg-Helmstedt.

Verschärfung der Umsatzbesteuerung kirchlicher Einrichtungen
Das Steueränderungsgesetz 2015 hatte für kirchliche Einrichtungen Änderungen bei der Umsatzbesteuerung zur Folge. Eine Übergangsregelung, die das Bistum Hildesheim für sämtliche juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) in Anspruch genommen hat, verschiebt die Anwendung der Verschärfung. Das Ende der Übergangsregelung wurde bereits mehrfach verschoben und endet derzeit am 1.1.2027.
Die dann geltenden Regelungen betreffen die Umsatzsteuerpflicht für viele kirchliche Aktivitäten und Veranstaltungen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für den Alltag der Gemeinden und die Art und Weise, wie Feste und Veranstaltungen organisiert werden.

Ab wann sind katholische Gemeinden betroffen?
Die Umsatzsteuerpflicht wird dann zum Tragen kommen, wenn die Gemeinde Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielt, die über den Rahmen der gemeinnützigen Zwecke hinausgehen und der Freibetrag pro Jahr überschritten wird. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken bei Gemeindefesten, der Vermietung von Gemeinderäumen oder der Durchführung von Veranstaltungen, die nicht ausschließlich kirchlichen Zwecken dienen.

Auswirkungen auf den Gemeindealltag
Viele kirchliche Veranstaltungen, die traditionell als Teil des Gemeindelebens angesehen werden, müssen nun unter dem Gesichtspunkt der Umsatzsteuer betrachtet werden. Dies bedeutet, dass Gemeinden ihre Buchhaltung anpassen und steuerlichen Aspekte einplanen müssen.

Ein Beispiel: Bei einem Gemeindefest, bei dem Speisen und Getränke verkauft werden, wird die Gemeinde dann die Umsatzsteuer auf die Einnahmen berechnen und abführen. Dies kann die Preise für die Besucher erhöhen, da die Gemeinden gezwungen sind, die Steuer in ihre Kalkulationen einzubeziehen. Die Alternative dazu ist, dass z.B. Kaffee und Kuchen nicht mehr gegen einen festen Preis abgegeben werden, jedoch allgemein Spenden für die Gemeinde begrüßt werden.

Vorabinformationen zum Start in 2027
Nach aktuellem Stand ist der Start zum 1.1.2027 vorgesehen. Vieles wird im Hintergrund bereits dazu vorbereitet. So wurde die Buchhaltung umgestellt und angepasst und vielerorts bereits geschaut, welche Pfarrei voraussichtlich über den Freibetrag hinaus Einnahmen erzielen wird. 
Wenn es dann bald losgeht, wird auf die verschiedenen Gruppen zugegangen. Dann erfolgen konkret weitere Informationen.

Ansprechpartner für Fragen
Für inhaltliche Fragen kann die jeweilige Verwaltungsbeauftrage Ihrer Pfarrei angesprochen werden. 

Verwaltungsbeauftragte im Dekanat Wolfsburg-Helmstedt:

Pfarreien in Wolfsburg: Simone Metz
Pfarreien Gifhorn/Meine und Wittingen/Wesendorf: Margarete Laumann
Pfarreien Helmstedt und Schöningen: Kristina Vukovic Markas 
  

Simone Metz, Verwaltungsbeauftragte